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Der neue Basistarif der privaten Krankenversicherung


Auch für die private Krankenversicherung bringt die Gesundheitsreform 2007 einige Veränderungen mit sich, unter anderem die Einführung des neuen Basistarifs. Ab dem 01. Januar 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Versicherungspflicht.

Personen, die nicht krankenversichert sind müssen bis zu diesem Zeitpunkt vom einstigen Krankenversicherer aufgenommen werden. Da der neue Basistarif erst ab dem 01. Januar 2009 durch die private Krankenversicherung eingeführt wird, können Personen, die ehemals privat krankenversichert waren, bereits jetzt Verträge zum Standarttarif abschließen. Danach erfolgt automatisch ein Wechsel vom Standardtarif in den neuen Basistarif.
 

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Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können innerhalb des I. Halbjahres 2009 in den Basistarif der privaten Krankenversicherer wechseln. Personen, die vor dem 01. Januar 2009 eine Vollversicherung abgeschlossen haben, können bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif wechseln. Der Wechsel kann auch zu einem anderen Versicherungsunternehmen, unter Mitnahme der Alterungsrückstellung, aber nur in Höhe des Basistarifs, erfolgen. Nach dem 30. Juni 2009 können nur noch Versicherte nach Vollendung des 55. Lebensjahres, mit Rentenanspruch und Hilfsbedürftige innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln.
Personen, die ab dem 01. Januar 2009 eine Vollversicherung abschließen, können jederzeit in den Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens wechseln.

Die Leistungen des neuen Basistarifs sind noch nicht klar definiert, fest steht aber, dass diese bei allen Versicherungsunternehmen gleich sein werden und zumindest dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen müssen. Der Leistungsumfang im Basistarif unterliegt im Gegensatz zu den Leistungen anderer Tarife der Veränderung. Erfolgt durch den Gesetzgeber eine Reduzierung oder Streichung der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, werden die Leistungen im Basistarif entsprechend verändert.

Die Beiträge für diesen Tarif sind abhängig vom Eintrittsalter und Geschlecht des Versicherten, sie dürfen aber den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung -2008 sind es 532,80 € und für 2009 wird der Höchstbeitrag gesetzlich festgelegt- nicht überschreiten. Die Nettobeitragskalkulation ist einheitlich, minimale Abweichungen können beispielsweise durch unterschiedliche Verwaltungskosten der einzelnen Versicherungsunternehmen entstehen.

Der Beitrag kann bei nachweislicher Hilfsbedürftigkeit (Sozialgesetzbuch) des Versicherten halbiert werden. Ist auch der reduzierte Beitrag nicht zu erbringen, erhält der Versicherte einen Zuschuss vom Sozialamt oder dem Jobcenter. Risikozuschläge aufgrund des Gesundheitszustandes des Versicherten dürfen nicht erhoben werden und es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme (Kontrahierungszwang).

 

 
 

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