Der neue Basistarif der
privaten Krankenversicherung
Auch für die private Krankenversicherung bringt die
Gesundheitsreform 2007 einige Veränderungen mit sich, unter anderem
die Einführung des neuen Basistarifs. Ab dem 01. Januar 2009 gilt in
Deutschland die allgemeine Versicherungspflicht.
Personen, die nicht krankenversichert sind müssen
bis zu diesem Zeitpunkt vom einstigen Krankenversicherer aufgenommen
werden. Da der neue
Basistarif erst ab dem 01. Januar 2009 durch die
private Krankenversicherung eingeführt wird, können Personen, die
ehemals privat krankenversichert waren, bereits jetzt Verträge zum
Standarttarif abschließen. Danach erfolgt automatisch ein Wechsel
vom Standardtarif in den neuen
Basistarif.
Vergleich Krankenversicherung anfordern:
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können
innerhalb des I. Halbjahres 2009 in den Basistarif der privaten
Krankenversicherer wechseln. Personen, die vor dem 01. Januar 2009
eine Vollversicherung abgeschlossen haben, können bis zum 30. Juni
2009 in den Basistarif wechseln. Der Wechsel kann auch zu einem
anderen Versicherungsunternehmen, unter Mitnahme der
Alterungsrückstellung, aber nur in Höhe des Basistarifs, erfolgen.
Nach dem 30. Juni 2009 können nur noch Versicherte nach Vollendung
des 55. Lebensjahres, mit Rentenanspruch und Hilfsbedürftige
innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln.
Personen, die ab dem 01. Januar 2009 eine Vollversicherung
abschließen, können jederzeit in den Basistarif eines anderen
Versicherungsunternehmens wechseln.
Die Leistungen des neuen Basistarifs sind noch nicht klar definiert,
fest steht aber, dass diese bei allen Versicherungsunternehmen
gleich sein werden und zumindest dem Leistungsumfang der
gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen müssen. Der
Leistungsumfang im Basistarif unterliegt im Gegensatz zu den
Leistungen anderer Tarife der Veränderung. Erfolgt durch den
Gesetzgeber eine Reduzierung oder Streichung der Leistungen in der
gesetzlichen Krankenversicherung, werden die Leistungen im
Basistarif entsprechend verändert.
Die
Beiträge für diesen Tarif sind abhängig vom Eintrittsalter und
Geschlecht des Versicherten, sie dürfen aber den durchschnittlichen
Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung -2008 sind es
532,80 € und für 2009 wird der Höchstbeitrag gesetzlich festgelegt-
nicht überschreiten. Die Nettobeitragskalkulation ist einheitlich,
minimale Abweichungen können beispielsweise durch unterschiedliche
Verwaltungskosten der einzelnen Versicherungsunternehmen entstehen.
Der Beitrag kann bei nachweislicher Hilfsbedürftigkeit
(Sozialgesetzbuch) des Versicherten halbiert werden. Ist auch der
reduzierte Beitrag nicht zu erbringen, erhält der Versicherte einen
Zuschuss vom Sozialamt oder dem Jobcenter. Risikozuschläge aufgrund
des Gesundheitszustandes des Versicherten dürfen nicht erhoben
werden und es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme
(Kontrahierungszwang).