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Häufige Fragen private Krankenversicherung
Wer darf in eine private Krankenversicherung wechseln?
Jeder Selbstständige, Beamte darf in eine
PKV wechseln.
Sind Sie Arbeitnehmer mit mehr als 46.800 Euro Bruttogehalt pro Jahr, dann
können Sie auch den Wechsel vornehmen. Bei privaten Krankenkassen muss der
Arbeitnehmer ebenfalls den Anteil zahlen. Diesen wird er aber gern übernehmen,
da der in den meisten Fällen viel niedriger ist als bei der GKV.
Was habe ich von einem Wechsel?
Sie erhalten bei meist weniger Beitrag mehr Leistungen. Diese Leistungen werden
vor Vertragsabschluß definiert. Ein Wechsel in die
private Krankenversicherung lohnt sich alleine schon deswegen.
Lassen Sie sich die Beiträge beider Versicherungsarten vorrechnen, Sie werden
den Unterschied erkennen.
Wie funktioniert das Prinzip der privaten Krankenversicherung?
Wie der Name schon sagt, sind die privaten Krankenkassen
privat geführt, d.h. dahinter steht ein privates Versicherungsunternehmen mit
kommerziellen Aspekten. Das heißt: in diesem Bereich findet Wettbewerb statt,
was sich positiv für die Versicherten auswirkt. Zur Berechnung des Beitrages
werden verschiedene Faktoren herangezogen: Alter, gewünschte Leistung,
gesundheitlicher Zustand bzw. Risiko für die Versicherung. Das Einkommen wird
dabei nicht berücksichtigt.
Viele private Krankenkassen bieten eine Art Rückvergütung für Versicherte an.
Diese kommt zur Auszahlung, wenn der Versicherte eine bestimmte Summe an
Leistungen innerhalb einer Periode (meist ein Jahr) nicht überschreitet. Damit
werden Versicherte belohnt, die keine bzw. wenig Leistungen beansprucht haben.
Sie erhalten, wie bei der GKV auch, eine Versichertenkarte. Diese enthält Ihre
persönlichen Daten. Suchen Sie einen Arzt auf, so erhalten Sie als Privatpatient
eine Rechnung. Diese zahlen Sie und reichen die Rechnung bei Ihrer Versicherung
ein, die wiederum den Betrag an Sie überweist. Was etwas umständlich klingt, hat
einen erheblichen Vorteil: Sie sehen die abgerechneten Leistungen und
kontrollieren diese unbewusst. So ist die Versicherung gegen Abrechnungsbetrug
sehr gut abgesichert, was ja wiederum Ihnen als Versicherten zu Gute kommt.
Was ist das Prinzip der gesetzlichen Krankenkasse?
Bei der GKV gilt das Solidarprinzip. D.h. alle zahlen in einen Pool und aus
diesem werden dann die Leistungen finanziert. Zur Berechnung des Beitrages wird
ausschließlich Ihr Bruttoeinkommen berücksichtigt, das Alter, die
Vorerkrankungen etc. sind unrelevant. So sollen sozialschwache Personen durch
sozialstarke Personen mitfinanziert werden, ähnlich wie bei der
Arbeitslosenversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein einheitlicher Leistungskatalog,
der kaum Spielraum für einzelne Wünsche offen lässt. Einzig im Bereich des
Zahnersatzes kann sich der Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung
zusatzversichern.
Viele Leistungen, die in der PKV enthalten sind, müssen bei der GKV selber oder
zugezahlt werden (Bsp.: Medikamente, Praxisgebühr). Wer hingegen chronisch
krank, alt oder wenig verdient, ist in der GKV bestens aufgehoben. Sie erfüllt
trotzdem mehr als die Grundversorgung.
Was für Leistungen können in der privaten Krankenkasse gewählt werden?
Private Krankenversicherung:
Sie können festlegen, ob Sie bei einem stationären Aufenthalt die Behandlung
durch den Chefarzt wünschen. Ferner können Sie festlegen ob es ein Einzelzimmer,
ein Zweibettzimmer oder ein Mehrbettzimmer sein darf. Standardmäßig werden bei
fast allen Versicherungen auch Leistungen aus dem Heilmittelkatalog zu 100%
gezahlt. Bei jeder Versicherung gibt es weitere Leistungen, die mitversichert
werden können.
Gibt es andere Voraussetzungen?
Bei einem Wechsel in die Private
Krankenversicherung
ist bei der Aufnahme der aktuelle Gesundheitszustand zu berücksichtigen. D.h. wenn Vorerkrankungen in dem Vertrag mitversichert werden sollen, kann es sein, je nach Erkrankung,
dass die jeweilige PKV einen
Risikozuschlag zusätzlich zum Tarifbeitrag verfügt.
Kann ich die Krankenversicherung wieder wechseln?
Nein, wenn Sie die Leistungen der PKV in Anspruch nehmen, dürfen Sie nur
wechseln, wenn eine Voraussetzung zur Teilnahme an der privaten
Krankenversicherung wegfällt.
Vergleich Krankenversicherung anfordern:
Hinweis:
Der Krankenversicherungsvergleich wird durch unseren
Partner Abakus24 Service GmbH durchgeführt, der Ihre Daten, wie in den
Datenschutzbestimmungen und in den AGB festgehalten, weiterleitet.
PKV06.de wertet die Daten selber nicht aus.
Externer Link: Günstige private Krankenversicherung |