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Häufige Fragen private Krankenversicherung


Wer darf in eine private Krankenversicherung wechseln?

Jeder Selbstständige, Beamte  darf in eine PKV wechseln. Sind Sie Arbeitnehmer mit mehr als 46.800 Euro Bruttogehalt pro Jahr, dann können Sie auch den Wechsel vornehmen. Bei privaten Krankenkassen muss der Arbeitnehmer ebenfalls den Anteil zahlen. Diesen wird er aber gern übernehmen, da der in den meisten Fällen viel niedriger ist als bei der GKV.


Was habe ich von einem Wechsel?


Sie erhalten bei meist weniger Beitrag mehr Leistungen. Diese Leistungen werden vor Vertragsabschluß definiert. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt sich alleine schon deswegen. Lassen Sie sich die Beiträge beider Versicherungsarten vorrechnen, Sie werden den Unterschied erkennen.


Wie funktioniert das Prinzip der privaten Krankenversicherung?

Wie der Name schon sagt, sind die privaten Krankenkassen privat geführt, d.h. dahinter steht ein privates Versicherungsunternehmen mit kommerziellen Aspekten. Das heißt: in diesem Bereich findet Wettbewerb statt, was sich positiv für die Versicherten auswirkt. Zur Berechnung des Beitrages werden verschiedene Faktoren herangezogen: Alter, gewünschte Leistung, gesundheitlicher Zustand bzw. Risiko für die Versicherung. Das Einkommen wird dabei nicht berücksichtigt.

Viele private Krankenkassen bieten eine Art Rückvergütung für Versicherte an. Diese kommt zur Auszahlung, wenn der Versicherte eine bestimmte Summe an Leistungen innerhalb einer Periode (meist ein Jahr) nicht überschreitet. Damit werden Versicherte belohnt, die keine bzw. wenig Leistungen beansprucht haben.

Sie erhalten, wie bei der GKV auch, eine Versichertenkarte. Diese enthält Ihre persönlichen Daten. Suchen Sie einen Arzt auf, so erhalten Sie als Privatpatient eine Rechnung. Diese zahlen Sie und reichen die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein, die wiederum den Betrag an Sie überweist. Was etwas umständlich klingt, hat einen erheblichen Vorteil: Sie sehen die abgerechneten Leistungen und kontrollieren diese unbewusst. So ist die Versicherung gegen Abrechnungsbetrug sehr gut abgesichert, was ja wiederum Ihnen als Versicherten zu Gute kommt.


Was ist das Prinzip der gesetzlichen Krankenkasse?


Bei der GKV gilt das Solidarprinzip. D.h. alle zahlen in einen Pool und aus diesem werden dann die Leistungen finanziert. Zur Berechnung des Beitrages wird ausschließlich Ihr Bruttoeinkommen berücksichtigt, das Alter, die Vorerkrankungen etc. sind unrelevant. So sollen sozialschwache Personen durch sozialstarke Personen mitfinanziert werden, ähnlich wie bei der Arbeitslosenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein einheitlicher Leistungskatalog, der kaum Spielraum für einzelne Wünsche offen lässt. Einzig im Bereich des Zahnersatzes kann sich der Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung zusatzversichern.

Viele Leistungen, die in der PKV enthalten sind, müssen bei der GKV selber oder zugezahlt werden (Bsp.: Medikamente, Praxisgebühr). Wer hingegen chronisch krank, alt oder wenig verdient, ist in der GKV bestens aufgehoben. Sie erfüllt trotzdem mehr als die Grundversorgung.


Was für Leistungen können in der privaten Krankenkasse gewählt werden?

Private Krankenversicherung: Sie können festlegen, ob Sie bei einem stationären Aufenthalt die Behandlung durch den Chefarzt wünschen. Ferner können Sie festlegen ob es ein Einzelzimmer, ein Zweibettzimmer oder ein Mehrbettzimmer sein darf. Standardmäßig werden bei fast allen Versicherungen auch Leistungen aus dem Heilmittelkatalog zu 100% gezahlt. Bei jeder Versicherung gibt es weitere Leistungen, die mitversichert werden können.

Gibt es andere Voraussetzungen?

Bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung ist bei der Aufnahme der aktuelle Gesundheitszustand zu berücksichtigen. D.h. wenn Vorerkrankungen in dem Vertrag mitversichert werden sollen, kann es sein, je nach Erkrankung, dass die jeweilige PKV einen Risikozuschlag zusätzlich zum Tarifbeitrag verfügt.


Kann ich die Krankenversicherung wieder wechseln?

Nein, wenn Sie die Leistungen der PKV in Anspruch nehmen, dürfen Sie nur wechseln, wenn eine Voraussetzung zur Teilnahme an der privaten Krankenversicherung wegfällt.

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Hinweis:

Der Krankenversicherungsvergleich wird durch unseren Partner Abakus24 Service GmbH durchgeführt, der Ihre Daten, wie in den Datenschutzbestimmungen und in den AGB festgehalten, weiterleitet. PKV06.de wertet die Daten selber nicht aus.


 

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