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Die private Krankenversicherung
Gut verdienende
Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Beamte können wählen,
ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Alle anderen
Personen haben diese Möglichkeit nicht, sie sind automatisch in
einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, können jedoch
eine private Zusatzversicherung abschließen.
Wer als Arbeitnehmer in eine private Krankenversicherung wechseln
will, muss einen relativ hohen Bruttoverdienst nachweisen. Dieser
muss oberhalb der so genannten Pflichtversicherungsgrenze von
derzeit 4.012 € monatlich bzw. 48.150 € jährlich liegen.
Für Arbeitnehmer, die in einer privaten
Krankenversicherung Mitglied
sind, übernimmt der Arbeitgeber, ähnlich wie bei der Mitgliedschaft
in einer gesetzlichen Krankenversicherung, 50 Prozent des Beitrages.
Die anderen 50 Prozent sind vom Arbeitnehmer selbst zu tragen und
werden automatisch vom Bruttolohn abgezogen.
Selbstständige, Freiberufler oder Künstler können sich immer privat
versichern. Bei diesem Personenkreis spielt es keine Rolle, wie hoch
die monatlichen oder jährlichen Bruttoeinnahmen sind.
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Krankenversicherung Vergleich
Besonders günstig ist eine private Krankenversicherung für Beamte
und Abgeordnete. Bei diesen Personen übernimmt der Dienstherr oft
einen beträchtlichen Teil der Krankheitskosten (meist zwischen 50
und 80 Prozent). Nur der Restbetrag ist vom Beamten selbst
aufzubringen. Dieser Zuschuss vom Dienstherrn wird jedoch nicht bei
einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
gezahlt.
Bei der Aufnahme in die private
Krankenversicherung muss der
Antragsteller eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Wer jung
und gesund ist, profitiert von einem besonders günstigen
Mitgliedsbeitrag. Ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen
müssen oft erheblich hohe Risikozuschläge zahlen, sodass sich ein
Wechsel in die private Krankenversicherung für diese Personen oft
nicht lohnt. Bei schweren Krankheiten, wie zum Beispiel Krebs, wird
eine Neuaufnahme von den Versicherungsgesellschaften meist
abgelehnt.
Die Leistungen der
privaten Krankenversicherungen sind sehr
umfangreich und reichen von der Chefarztbehandlung über Ein- und
Zweibettzimmer im Krankenhaus bis hin zur Übernahme der Kosten für
alternative Heilmethoden. Auch für Zahnersatz wird oft ein höherer
Zuschuss gezahlt als von den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Im Zuge der aktuellen Gesundheitsreform sind alle privaten
Krankenversicherungen verpflichtet, ab dem 1.1.2009 einen so
genannten Basistarif anzubieten, der auch Personen mit
Vorerkrankungen oder anderen Risikogruppen offen stehen muss. Ein
Krankenversicherung Vergleich ist essentiell, um die große Anzahl an
Angeboten und Tarifen zu durchblicken.
Vergleich Krankenversicherung anfordern:
Hinweis:
Der Krankenversicherungsvergleich wird durch unseren
Partner Abakus24 Service GmbH durchgeführt, der Ihre Daten, wie in den
Datenschutzbestimmungen und in den AGB festgehalten, weiterleitet.
PKV06.de wertet die Daten selber nicht aus. |